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Die Ansbacher St. Gumbertus-Stiftung für ehrenamtliches soziales Engagement, gegründet im Jahr 2007 und zunächst geführt als nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung, ist mit der Anerkennung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14. Mai 2014 staatliche anerkannt, eine gemeinnützige, mit Grundstockvermögen ausgestattete, rechtsfähige kirchliche Stiftung. Sie steht unter der Stiftungsaufsicht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung ehrenamtlichen kirchlichen, sozialen und gesellschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgerin in ihren Kirchengemeinden und Einrichtungen. In definierten Projekten setzt sich die Stiftung das Ziel, Talente von Schülerinnen und Schülern mit den Fähigkeiten erfahrener älterer Bürgerinnen und Bürger zum gegenseitigen Nutzen für Nächstenhilfe und Nachwuchsförderung zu verbinden. Der gegenseitige Einsatz von Talenten und Fähigkeiten soll freiwillig und ehrenamtlich und unabhängig von staatlich organisierten sozialen Einrichtungen stehen.

Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens und Spenden werden für Projekte der Nächstenhilfe und der Nachwuchsförderung eingesetzt. Verantwortlich dafür ist der Stiftungsvorstand. Ihm gehören der Vorsitzende des Kirchenvorstands St. Gumbertus an, sowie der Gründer der Stiftung (bis zu dessen Tod im Februar 2013) und drei weitere Persönlichkeiten aus dem regionalen öffentlichen Leben. Der Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich. Leitlinien und Geschäftsordnung regeln den Einsatz der verfügbaren Mittel.

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